Sexualstraftäter – Kinderpornographie
§ 184b StGB
Sexualstraftäter – Kinderpornographie §184b StGB

Besteht gegenüber Ihnen der Verdacht oder Vorwurf der Kinderpornographie?
Fand bei Ihnen spontan eine Hausdurchsuchung durch die Polizei statt, und wurden Computer, Handy, Tablet etc. beschlagnahmt?
Haben Sie bereits eine Vorladung von der Polizei erhalten?
Jetzt ist schnelles Handeln nötig!
Sobald dieser Vorwurf durch die Ermittlungsbehörden gegen Sie ausgesprochen wurde, kann es zu einem Gerichtsverfahren kommen. Dieser Prozess kann mit mit Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe einhergehen und Ihre Reputation, Ihr Leben völlig zerstören. Umso wichtiger ist ein anwaltschaftlicher Beistand und eine intensive Aufarbeitung des Tatbestandes vor Beginn eines möglichen Prozesses.
Als Kinder gelten hierbei alle Personen unter 14 Jahren.
Unter kinderpornographischen Inhalten versteht man nicht nur analoge (Bilder, Filme, Dias etc.), sondern auch alle digitalen Dateien oder Dokumente auf Ihren Endgeräten.
Hierbei ist das Herstellen solcher Inhalte, der Erwerb, der Besitz und die Verbreitung bereits straffällig.
Werden Sie bitte aktiv!
Wenn gegen Sie wegen Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie bereits ermittelt wird, und Sie oben genannte Fragen mit „ja“ beantworten können – zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!
Ist es vorteilhaft schnell mit einer entsprechenden psychologischen Aufarbeitung – möglichst vor dem Termin einer Gerichtsverhandlung – zu beginnen.
Was Sie bei uns erwartet:
In unserer Praxis erwartet Sie ein geschützter Raum, in dem Sie über alles sprechen können und auch dürfen.
Wir werden erarbeiten, wie es zu diesem Tatbestand kommen konnte, welche Hintergründe dafür ursächlich sind, und wie zukünftiges Verhalten in diese Richtung rechtzeitig durch bewusstes Wahrnehmen und Regulieren von Bedürfnissen und Gefühlen vermieden werden kann.
So können wir Sie optimal auf eine anstehende Gerichtsverhandlung vorbereiten.
Selbstverständlich begegnen wir Ihnen bei unserer Zusammenarbeit ohne Vorurteile oder Wertung gegenüber ihrer Person – egal ob schuldig oder nicht.
Sofern Sie noch keine rechtliche Unterstützung haben, nehmen Sie bitte unser Netzwerk mit erfahrenen Rechtsanwälten in Anspruch. Diese sind auf eine Verteidigung in einem Verfahren wegen Kinderpornografie spezialisiert.
Rufen Sie noch heute diese Nummer an und vereinbaren Sie einen Ersttermin.
Fr. Ziegler Daniela : 0049 – 170 22 80 888
Hr. Hansel Wolfgang : 0049 – 171 19 88 996